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AV-Vertrag

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert, dass personenbezogene Daten nur weisungsgebunden verarbeitet werden dürfen. Die Rahmenbedingungen hierfür müssen in einem Vertrag nach Artikel 28 festgehalten werden. Damit Sie sich datenschutzkonform verhalten, müssen Sie mit uns den sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) abschließen. Wenn Sie hierbei Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

TeamViewer

Damit wir Ihnen schnell und unkompliziert aus der Ferne helfen können, benötigen Sie einen Teamviewer-Host. Im Anschluss müssen Sie uns nur Ihre ID und das zufällig generierte Passwort nennen, damit wir uns auf Ihrem System aufschalten können. Nach der Fernwartung verschwindet der Client automatisch und Sie haben wieder die volle Kontrolle über Ihr System.

Fernwartungsvereinbarung

Als Zusatz zum AV-Vertrag benötigen wir folgende Fernwartungsvereinbarung um auch aus der Ferne auf Ihre Systeme zugreifen zu können und datenschutzkonform zu arbeiten.